Allgemeine Geschäftsbedingungen

DYNACT Management Consulting GmbH
Donaufelder Straße 241/1/14
1220 Wien
FN 277115y, Handelsgericht Wien
Ver. 4.1 – 28.02.2023

Präambel
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Vertragsbestandteil von Aufträgen, die Auftraggeber an
DYNACT im Bereich der Beratungen, Beratungsprojekten, Trainings und Coachings erteilen.
2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB in Absprache mit dem Auftraggeber geändert werden sollten, bleiben
die übrigen Bestimmungen aufrecht.
3. DYNACT ist berechtigt, sich für einzelne Beratungsleistungen dazu befähigter gewerblicher oder freiberuflicher
Kooperationspartner zu bedienen. DYNACT ist nicht verpflichtet, die Identität der hinzugezogenen Kooperationspartner
offen zu legen.
4. Der Auftraggeber (AG) trägt dafür Sorge, dass DYNACT alle für die zügige Auftragserfüllung erforderlichen und nützlichen
Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt erhält. Dies gilt auch für jene Unterlagen und Informationen, deren
Bedeutung erst während der laufenden Beratungsleistungen durch DYNACT bekannt wird. Der AG trägt weiters dafür Sorge,
dass eine allenfalls bestehende betriebliche Personalvertretung rechtzeitig von der Beratungstätigkeit von DYNACT
informiert wird.
5. Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom AG schriftlich und firmenmäßig
gezeichnet werden. Sie verpflichten die Vertragsteile nur nach Maßgabe des in der schriftlichen Vereinbarung angegeben
Umfanges.

Schutzrecht
1. Das geistige Eigentum und daher das Urheberrecht an den im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag (inkl. Trainings
und Coaching) erbrachten Leistungen verbleibt bei DYNACT.
2. Der AG darf die ihm im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag übergebenen oder bekannt gewordenen
Informationen nur für eigene Zwecke verwenden. Jedwede Weitergabe solcher Informationen – auch nach Erfüllung des
Beratungsauftrages an Dritte – ist untersagt. Als Informationen gelten alle im Zuge des Projektes/Trainings erstellten
Unterlagen in schriftlicher, elektronsicher und sonstiger Form, unabhängig davon, ob diese Informationen von DYNACT,
ihren Mitarbeitern oder von Kooperationspartnern stammen. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte bedarf in
jedem einzelnen Fall der schriftlichen Zustimmung durch DYNACT.

Gewährleistung
1. DYNACT wird den AG von nachträglich hervorkommenden Unrichtigkeiten oder Mängeln ihrer Beratungsleistungen (inkl.
Trainings und Coaching) unverzüglich informieren und diese Unrichtigkeiten oder Mängel binnen angemessener Frist
beheben.
2. Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Auftraggebersphäre zuzurechnen, findet die Behebung nur über gesonderten
schriftlichen Auftrag des AG statt. Die zur Behebung erforderlichen Leistungen werden dem AG gesondert verrechnet.
3. Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Sphäre von DYNACT zuzurechnen, dann leistet DYNACT binnen angemessener
Frist kostenlos Gewähr. Der Anspruch des AG auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der
Gewährleistungsanspruch erlischt binnen drei Monaten nach Übergabe des Schlussberichtes an den AG.

Haftung
1. DYNACT, ihre Mitarbeiter und Kooperationspartner haben bei der Durchführung der beauftragten Beratungsleistungen
die allgemein anerkannten Regeln der Berufsausübung zu beachten. DYNACT haftet für das Verschulden von Mitarbeitern
und Kooperationspartnern wie für ihr Eigenes. Die Haftung von DYNACT für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Die Beweislast für die
Verschuldensfrage trägt der AG.
2. Der Schadenersatzanspruch muss binnen sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädigendem, spätestens
jedoch innerhalb von einem Jahr nach dem Anspruch begründendem Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
3. Die Ersatzpflicht wird je Schadensfall mit dem im Auftrag schriftlich vereinbarten Honorar begrenzt. Die Ersatzpflicht für
entgangenen Gewinn, Aufwende seitens des AG, mittelbare Schäden und Folgeschäden, Datenverlust sowie Schäden aus
Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.

Verschwiegenheit
1. DYNACT wird über alle Angelegenheiten des AG, die ihr im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit bekannt werden
gegenüber jedermann und zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht sind
Informationen an Kooperationspartner ausgenommen, die DYNACT beizieht und die für die Erfüllung der Beratungsleistung
erforderlich sind.
In diesem Fall wird DYNACT den Kooperationspartner im selben Umfang zur Verschwiegenheit verpflichten. Von der
Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind weiters jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur
Auskunftserteilung besteht.
2. DYNACT darf Berichte, Gutachten, Ergebnisse und sonstige schriftliche Äußerungen betreffend ihre Beratungstätigkeit für
den AG, Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des AG zur Verfügung stellen.

Honorar, Storno
1. Als Gegenleistung für die erbrachte Leistung hat DYNACT gegen den AG Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten
Honorars. Je nach Vereinbarung hat der AG bei Auftragserteilung eine Anzahlung oder während laufender Tätigkeit
Teilzahlungen zu leisten. Das restliche Honorar ist binnen 14 Tage nach Erbringung der vereinbarten Leistung fällig.
2. Unterbleiben die Leistungen ganz oder teilweise, dann gebührt DYNACT das vereinbarte Honorar zur Gänze, wenn
DYNACT zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des AG liegen, daran gehindert worden ist. Zu den
Umständen auf Seiten des AG zählen insbesondere mangelnde Mitwirkung des AG an der Auftragserfüllung oder
unberechtigte vorzeitige Vertragsauflösung.
3. Unterbleiben die Leistungen auf Grund von Umständen, die auf Seiten von DYNACT einen wichtigen Grund darstellen, so
gebührt DYNACT ein anteiliges Honorar, welches den bisher erbrachten Leistungen entspricht. Dies gilt insbesondere dann,
wenn die bisher erbrachten Leistungen für den AG verwertbar sind.
4. Aus berechtigtem Anlass, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit des AG, darf DYNACT die Fertigstellung der
Leistungen von der vollständigen Bezahlung des Honorars abhängig machen. Die Beanstandung der Leistungen berechtigt
den AG nicht zur Zurückbehaltung des Honorars. Davon ausgenommen sind offenkundige Mängel an den erbrachten
Leistungen.
5. Allgemein gelten für Terminstornierungen seitens des AG folgende Gebühren:
– Stornierungen zwischen 3 und 6 Wochen vor vereinbartem Termin: 40% der zu verrechnenden
Summe
– Stornierungen innerhalb von 3 Wochen: 70 %
– Stornierungen innerhalb einer Woche: 85 %
– Stornierungen am Tag selbst: 100 %
6. Kosten für Visualisierung und Kommunikation (Fotos, Folien, Trainingsordner, Flip-Chart Protokolle), sowie sonstige
Vervielfältigungen von Unterlagen werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
7. Für Leistungen, die mehr als 30 km außerhalb von Wien erbracht werden, wird wie folgt verrechnet:
– EUR 0,90 je km Fahrtstrecke (bzw. das jeweils gültige amtliche km-Geld)
– sonstige Reisekosten (Taxis, Bahn, Flug, Bus, etc.) nach Aufwand
– Aufenthaltskosten nach Aufwand
8. Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer
9. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat nach Rechnungslegung werden Verzugszinsen in der Höhe von 14 % p.a.
fällig
10. Erhöhter Reiseaufwand: Bei einer Anreisezeit von mehr als 4 Stunden, werden 30% des Tagsatzes, bei mehr als 8
Stunden 60% des Tagsatzes, bei mehr als 14 Stunden 90% des Tagsatzes verrechnet. Gleiches gilt für die Rückreise, bzw.
Reisezeiten während der Projektdurchführung zwischen verschiedenen Erfüllungsstandorten. Als Reisezeit gilt die Zeit vom
Verlassen des Firmenstandortes der Dynact (Wien) bis zum Eintreffen bei AG (bzw. Hotel), bzw. zwischen verschiedenen
Erfüllungsstandorten.
11. Flüge/Bahn
Alle Flüge für Senior Managing Partner Business Class. Für Consultants/Senior Consultants ab 4 Stunden Netto-Flugzeit.
Alle Bahnfahrten für Senior Managing Partner 2. Klasse/Business Abteil. . Für Consultants/Senior Consultants 2. Klasse

Vorzeitige Auflösung des Vertrages
1. DYNACT kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn
der AG wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere die für die Leistungen erforderlichen Unterlagen nicht zur
Verfügung stellt oder Informationen nicht erteilt, welche die Unabhängigkeit von DYNACT oder die Schutzrechte von
DYNACT verletzen.
2. Der AG kann das Vertragsverhältnis mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen, wenn
DYNACT mit ihren Leistungen trotz angemessener Nachfristsetzung im Verzug ist oder gegen die Verschwiegenheitspflicht
verstößt.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Auf den Beratungsauftrag, dessen Auslegung und für Streitigkeiten daraus ist österreichisches Recht anzuwenden.
2. Erfüllungsort ist Wien.
3. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag sind ausschließlich die in Handelssachen
zuständigen Gerichte in Wien
4. Im Falle von Streitigkeiten ist der Weg der außergerichtlichen Streitbeilegung / Mediation zu bevorzugen
Von den AGB abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.